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BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Inwiefern unter diesen Umständen ihr Vermögen durch die Stundung oder das weitere Zuwarten mit Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit des Wechsels in seinem wirtschaftlichen Wert vermindert worden wäre - nur unter dieser Voraussetzung ist eine Vermögensgefährdung als Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB anzusehen (vgl. u.a. BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51] -, ist nicht ersichtlich. - BGH, 02.06.1959 - 1 StR 132/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 2. Juni 1959 (1 StR 132/59) verneint. - RG, 17.12.1906 - III 738/06
Kann sich derjenige nach § 137 St.G.B.'s strafbar machen, der vom …
Auszug aus BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Im ersten Falle waren die Wechsel in der Tat schon wegen des Fehlens einer der Wechselbegebung zugrunde liegenden Warenforderung minderwertig, ohne daß es auf die Bonität der Wechselschuldner ankam (RGSt 39, 367; vgl. auch Müller in NJW 1957, 1266 ff).
- BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60
Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer …
Schon daraus ergibt sich mit Recht seine geringere Bewertung im Handelsverkehr (vgl. RGSt 36, 367, 368; BGH in 1 StR 188/59 vom 9. Juni 1959 und 5 StR 620/55 von 13. November 1956). - BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug …
Diese Papiere waren also, da ihnen keine Warenforderungen zugrunde lagen, für die Kreditinstitute minderwertig, so daß es insoweit zum Schuldvorwurf auf die Bonität der Wechselschuldner (S. und K.) nicht einmal ankam (BGH 1 StR 188/59 vom 9. Juni 1959 S. 3, 4). - BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …
Somit steht in allen Fällen der Weitergabe von Wechseln an die Lieferanten und Bauhandwerker ein sog. Stundungsbetrug in Frage, bei dem der Vermögensschaden der Gläubiger nicht durch einen Vergleich des Wertes der hingegebenen Waren und erbrachten Leistungen oder der Kaufpreis- und Werklohnforderungen mit dem der erworbenen Wechselforderungen, sondern durch einen Vergleich der Einbringlichkeit der Kaufpreis- und Werklohnforderungen vor und nach der Stundung zu ermitteln ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - S. 5 f.).